Bestätigungen für Anträge von Reisekosten gegenüber Dritten (Arbeitgeber, Fonds etc.) erfolgen ausschließlich über die Konferenzkoordination nach der Anerkennung durch die jeweiligen SektionsleiterInnen. An Bearbeitungsgebühren für Visa von Nicht-ReferentInnen aus afrikanischen und asiatischen Ländern soweit erforderlich sind 40 Euro zu entrichten. Auch in diesem Fall erfolgen Einladungsschreiben etc. nach Annahme durch die SektionsleiterInnen ausschließlich durch die Konferenzkoordination.
Als Bestätigung der Teilnahme gilt die Publikation in der Liste der ReferentInnen im WWW. Weitergehende Bestätigungen für die Dienstfreigabe von ReferentInnen werden ausschließlich von den SektionsleiterInnen und nicht von der Konferenz-Koordination ausgestellt. Dies gilt auch für etwaige Bestätigungen von Teilnahmen an der Sektion.