Die friedliche Trennung der Tschechoslowakei mit 1.1.1993 führte zur Entstehung der unabhängigen und souveränen Tschechischen Republik, welche insbesondere die historischen Gebiete Böhmens und Mährens (und Mährisch-Schlesiens) umfasst. Die zentrale Ausrichtung des neuen Staates brachte nach 1993 einige interessante Fragen betreffend die Stellung Mährens mit sich. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit jenen Aspekten vor allem aus einer verfassungsrechtlichen Perspektive. Im Zentrum steht die Frage, inwieweit sich Mähren als historische Einheit in der aktuellen Verfassungsordnung der Tschechischen Republik niederschlägt.