ABSTRACT:
Das Universitätsgesetz 2002 und das mit ihm propagierte Postulat der "Autonomie" brachten einschneidende Veränderungen für Frauenförderung und Gleichstellungsarbeit an den österreichischen Universitäten. Das Ziel sollte sein, dass der "Standard" in Sachen Frauenförderung mit dem Universitätsgesetz 2002 erhalten bleibt. "Gleichstellung von Frauen und Männern" gilt weiterhin als "leitender Grundsatz" (§ 2 Abs. 9 Universitätsgesetz 2002) und "Gleichstellung von Frauen und Männern und Frauenförderung" wurde als "Aufgabe" (§ 3 Abs. 9 Universitätsgesetz 2002) der Universitäten festgeschrieben.
Aus der feministisch-theoretischen Auseinandersetzung mit dem Autonomie-Begriff begründete sich die skeptische Haltung gegenüber der Erweiterung der Autonomie der Universitäten. Die feministische Kritik am Autonomie-Begriff zeichnet sich durch eine spezifische Ambivalenz zwischen positiver Konnotation als "Chance" und "Befreiung" und negativer Konnotation als männlich-bürgerliche Kategorie aus.
Wird die Universität als sozialer Ort begriffen, in dem sich ungleiche gesellschaftliche Verteilungen und Konstellationen widerspiegeln (Bourdieu 1998), dann verdeutlicht sich die geschlechterspezifisch männliche Machtstruktur und Marginalisierung von Frauen im Universitätssystem.
Bisherige Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass eine Verbesserung der Situation von Frauen und Erhöhung des Frauenanteils durch politischen Druck von außen (Ministerium) und rechtlichen Regulierungen (Gleichbehandlungsgesetze, etc.) erzielt wurde, aber nicht durch interne Aktivitäten der männlich verfassten Universitäten. Regulierung, externe politische Eingriffe und De-Autonomisierung erscheinen aus feministischer Perspektive vorteilhafter. Müsste etwa Beschränkung universitärer Autonomie in den Dienst eines übergeordneten sozialen Ziels – der Gleichstellung – gestellt werden?
In dem Vortrag wird der Frage nachgegangen, wie sich die veränderten Machtverhältnisse innerhalb der Universitäten hinsichtlich Frauenförderung und Gleichstellung in der Praxis ausgewirkt haben.