ABSTRACT:
Vortrag, 2h mit Diskussionsmöglichkeit und Visuals
Gemäß der EU-Richtlinien wären zumindest EU-BürgerInnen und anerkannte MigrantInnen vor rassistischer und anderer Diskriminierung geschützt. In Österreich ist ihre halbherzige, von AktivistInnen und Fachleuten kritisierte Übersetzung in Gesetze seit Juli 2004 in Kraft. Welcher Diskriminierungsschutz aus dem Geregelten nun möglich ist, wird erst die künftige Praxis zeigen. Soll daher auf "Präzedenzfälle" vor der (Bundes-) Gleichbehandlungskommission gewartet werden? Wohl nicht.
Der Vortrag wird sich mit dem Beispiel befassen, wie die Umsetzung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes an Universitäten in Österreich denkmöglich wäre: Was ist "Gleichstellung", was "Gleichbehandlung"? Welche AkteurInnen an den Unis gibt oder gäbe es? Was kann aus der Tradition der bisherigen Gleichbehandlung für die neu geregelten Diskriminierungstatbestände gelernt werden?
Im Anschluss:
Diversity-Soziogramm
Kurz-Workshop: Soziogramm im Raum, 30-60 Minuten.
Die Komplexität verschiedener - zugleich möglicher - Diskriminierungsrisiken wird anschaulicher, wenn deren Auftreten räumlich präsentiert wird. Jede Person hat in einem bestimmten Moment eine spezifischen soziale Position auf mehreren gesellschaftlichen Status-Dimensionen (etwa Lokalität und Sesshaftigkeit, Ethnizität und Nationalstatus, Gender/Geschlecht und Sexualität, Klasse und Sozialstatus, Gesundheit & Leistungsstatus,...)
Die Anzahl der einzubeziehenden Dimensionen wird von der Gruppe konsensuell bestimmt.