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Internationale
Kulturwissenschaften International Cultural Studies Etudes culturelles internationales |
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Hilde Hawlicek |
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Österreich hatte die Präsidentschaft der Europäischen Union übernommen, als die Kulturprogramme neu verhandelt wurden. Durch die Verträge von Maastricht und Amsterdam hat die Europäische Union die Möglichkeit erhalten, ergänzend zu den Mitgliedsstaaten auf diesem Gebiet tätig zu werden. Basis ist der vielzitierte Artikel 128 EGV.
In diesem Artikel wird auf eine Verbesserung der Kenntnis und Verbreitung der Kultur und der Geschichte der europäischen Völker hingewiesen. Das kulturelle Erbe von europäischer Bedeutung soll geschützt werden. Der nicht-kommerzielle Kulturaustausch sowie das künstlerische und literarische Schaffen einschließlich des audiovisuellen Bereichs sollen gefördert werden. Eine Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen - vor allem mit dem Europarat und der UNESCO - wird gefordert.
Ausgehend von den Erfahrungen mit den bisherigen Programmen KALEIDOSKOP, RAPHAEL und ARIANE hatte die Europäische Union beschlossen, ein gemeinsames Kultur-Rahmenprogramm für die Jahre 2000 bis 2004 vorzuschlagen. In der Zeit der österreichischen EU-Präsidentschaft wurde der Verhandlungsprozeß zügig vorangetrieben.
Dieser Vorschlag für ein gemeinsames Kultur-Rahmenprogramm wurde nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Beschlußfassung vorgelegt. Genauso wie im Bildungsbereich ist auch bei der Kultur das Europäische Parlament durch ein Mitentscheidungsverfahren besonders stark in die Beschlußfassung einbezogen. Dieses Rahmenprogramm hat aber auch über den Kulturbereich hinaus Auswirkungen. So wird nun ausdrücklich die Kultur in die Rechtsakte und Politiken der Gemeinschaftsleitlinien der Kommission einbezogen.
Ich begrüße dieses neue Kultur-Rahmenprogramm. Besonders positiv ist die breite Definition der Kultur, die nicht nur Kultursparten wie Theater, Musik, Oper, Tanz, Malerei, Skulptur einbezieht, sondern auch volkstümliche Kultur, industrielle Massenkultur und die Alltagskultur. Wichtig ist auch, daß Kultur, Kulturgüter und Kulturdienstleistungen einen eigenen Wert haben und nicht als Teil der Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik zu sehen sind. Dies ist eine Feststellung, die für die aktuelle Diskussion um die Beibehaltung der grenzüberschreitenden Buchpreisbindung zwischen Deutschland und Österreich von großer Bedeutung ist.
So erfreulich das Kultur-Rahmenprogramm auch ist, so habe ich dennoch vor allem einen Kritikpunkt anzubringen. Das Programm ist mit viel zu geringen finanziellen Mitteln ausgestattet. Das neue Kultur-Rahmenprogramm soll für 5 Jahre und für ganz Europa nur 2,3 Mrd. Schilling bekommen. Das sind pro Jahr 460 Millionen Schilling - weniger als 1/4 des Wiener Kulturbudgets. Und nicht einmal die sind derzeit gesichert. Es ist aber unbedingt notwendig, die Kultur als wichtige Aufgabe wahrzunehmen und mit mehr Mitteln auszustatten.
In einer demokratischen Gesellschaft hat der Staat die Aufgabe, Kunst und Kultur zu ermöglichen. Und dazu gehört eben die Förderung, das heißt die Finanzierung von Kunst und Kultur. Kultur braucht Öffnung. Kultur ist ohne Grenzen. Kulturpolitik gehört somit wohl zu den europäischsten aller möglichen Politikfeldern. Oder wie der ehemalige französische Kulturminister Jack Lang vor kurzem formulierte: "Die Politiker haben eine direkte Verantwortung dafür, daß die Idee Europas mit ihrer Kulturenvielfalt vor allem auf die um alle Utopien gebrachte Jugend wieder faszinierender wirkt."
In diesem Sinne begrüße ich auch das INST-Projekt "Kulturwissenschaften und Europa", das am 24.11.1998 im Kulturausschuß des Europäischen Parlaments wohlwollend aufgenommen wurde, sowie das Nachfolge-Projekt "Internationale Kulturwissenschaften". Vor allem die Tatsache, daß diese Projekte als ein Beitrag für eine Herausbildung einer "Culture of Peace" in Europa und weltweit verstanden werden, verdient in der heutigen Zeit besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung.
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