Trans Internet-Zeitschrift für Kulturwissenschaften 7. Nr. Juli 2002

Andere Zeiten, andere Sitten. Was erregt Ärgernis?

Zensur in Österreich heute und vor hundert Jahren

Gerlinde Ulm Sanford (Syracuse)
[BIO]

 

Zunächst möchte ich zur Klärung die Termini 'Ärgernis' und 'Zensur' so definieren, wie ich sie in diesem Aufsatz verstehe. Unter 'Ärgernis'(1) wird hier verstanden: die Anstoß erregende Verletzung des religiösen oder sittlichen Gefühls durch explizite Darstellung erotischer, sexueller, oder sexuell perverser Inhalte, oder auch durch brutale Darstellung extremer Gewalt oder Grausamkeit. Unter 'Zensur'(2) wird hier verstanden die staatliche Aufsicht über Veröffentlichungen in Druck, Bild und anderen Medienformen, um Ärgernisse im obengenannten Sinn zu vermeiden, aber auch um Themen, die politisch aus verschiedenen Gründen nicht salonfähig sind oder die als ehrenrührig betrachtet werden, zu unterbinden. Wie ich in diesem Aufsatz zu zeigen hoffe, ist Erregung eines Ärgernisses in dem hier skizzierten Sinn in unserer Zeit relativ selten geworden, oder jedenfalls fühlen sich nur wenige davon betroffen. Dementsprechend selten ist auch die Zensurierung solcher Ärgernisse. Wohl aber kann auch heute noch Zensurierung gefordert werden, wenn politisch nicht salonfähige oder ehrenrührige Themen zur Darstellung kommen.

Als Einführung zum Stand der Zensur in Österreich bringe ich hier fürs erste eine Zusammenfassung eines Essays von Gerhard Ruiss.(3) Schon seit 1867 verspricht das Staatsgrundgesetz(4) "über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" die Grund- und Freiheitsrechte. Von der Ersten (1918–1938) und Zweiten (1945 bis zur Gegenwart) Österreichischen Republik wurde dieses Staatsgrundgesetz übernommen; somit werden allen Staatsangehörigen Österreichs die Grund- und Freiheitsrechte zugesprochen. Dazu zählen:

der Gleichheitsgrundsatz, die freie Berufswahl und Vermögensbildung, die Unverletzlichkeit des Eigentums, freier Aufenthalt und Wohnsitz, die Freiheit der Person, die Unverletzlichkeit des Hausrechtes, die Unverletzbarkeit des Brief- und Fernmeldegeheimnisses, das Petitions- und Versammlungsrecht, die Meinungs- und Pressefreiheit, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Freiheit der Wissenschaft und seit dem 12. Mai 1982 auch die Freiheit der Kunst.(5)

Schon am 30. Oktober 1918 wurde in Österreich durch den Beschluß der Provisorischen Nationalversammlung "jede Zensur als dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben." Außerdem wird die Freiheit der Kunst garantiert durch diverse andere Gesetze, z. B. durch verschiedene "Landes-Kulturförderungsgesetze", durch das "Bundes-Kunstförderungsgesetz" aus dem Jahre 1988 und durch das österreichische "Rundfunkgesetz" aus dem Jahre 1984.(6)

Aus den hier erwähnten Auszügen geht hervor, daß die Freiheit der Kunst auch in Österreich implizit schon lange garantiert ist. Daß im Jahre 1982 die Freiheit der Kunst noch speziell gesetzlich verankert wurde, kommt eigentlich einer Bevorzugung der Kunst gleich.(7)

In Hinsicht auf Gesetze also wird der Kunst in unserer Zeit fast uneingeschränkte Freiheit zugesprochen. Kunstausübung, Kunstvermittlung und Kunstlehre waren theoretisch nie vorher so frei und geschützt wie jetzt. Theorie und Praxis klaffen jedoch auseinander. In der Praxis nämlich zeigt sich, daß die Garantie der Kunstfreiheit durch das Gesetz allein noch nicht viel bedeutet. "Bis jetzt bilden diese gesetzlichen Grundlagen nur die Voraussetzung einer permanenten Auseinandersetzung über das Ausmaß der künstlerischen Freiheit und vor allem auch über die Begrenzung persönlicher und künstlerischer Rechte."(8)

Im bundesdeutschen Grundgesetz heißt es "Eine Zensur findet nicht statt." Die österreichische Bundesverfassung formuliert etwas anders, nämlich daß "jede Zensur als dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben" ist. Die deutsche Formulierung umdeutend könnte man mit Gerhard Ruiss(9) sagen, ja "eine Zensur findet nicht statt," aber es findet sich rasch eine andere. Jede Zensur ist zwar "als dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben," aber stattdessen kommt es doch immer wieder zur Ausstellung von möglichen Verboten, deren Wirkung einer Zensur gleich kommt. So heißt es z. B. in der österreichischen Strafprozeßanordnung: "Wer immer von einer strafbaren Handlung (auch für den Versuch) , die von Amts wegen zu verfolgen ist, Kenntnis erlangt, ist berechtigt, sie anzuzeigen."(10) Daher kann z. B. schon ein einzelnes, anonym bleibendes, durchschnittlich religiös empfindendes Mitglied einer Religionsgemeinschaft oder Kirche eine Anzeige einreichen wegen "berechtigten Ärgernisses," das ihm / ihr z. B. bei einem Besuch eines Theaters oder Kinos widerfuhr – auch wenn der Besuch freiwillig war. Die Ärgernis empfindende Person kann dann ein Strafverfahren in die Wege leiten und so für das betroffene Theater oder Kino Spielverbote oder die Konfiskation der Anstoß erregenden Stoffe durchsetzen, sei dies nun permanent oder nur vorübergehend.(11)

Wahrscheinlich jedoch sind die meisten Menschen, so wie auch ich, trotzdem der Meinung, daß wir jetzt im Jahre 2001, also an der Schwelle des dritten Jahrtausends, alles in allem wesentlich großzügiger und freidenkender sind und auch über wesentlich mehr Freiheiten verfügen als die Menschen vor etwa hundert Jahren. Andrerseits, vergleicht man wiederum die Lage um 1900 mit der um 1800, so stellt sich heraus, daß gerade um 1900 eine Zeit der neuen Freiheit begann. Wurde doch geradedamals, nämlich im Jahre 1897 in Wien die sogenannte Wiener Sezession gegründet, deren Hauptanliegen Freiheit für die Kunst ist. Noch heute steht über dem Eingang des Sezessionsgebäudes mit der goldenen Jugendstilkuppel der Wahlspruch dieser Gruppe, nämlich: "Der Zeit ihre Kunst, der Kunst ihre Freiheit." Vielleicht aber ist Fortschritt immer als relativ zu betrachten. Verfolgt man die Geschichte etwa von der Zeit Maria Theresias bis in unsere Gegenwart, so stellt man fest, daß sich die Situation – von einigen Rückschlägen abgesehen – in Bezug auf künstlerische und auf die damit eng zusammenhängende moralische Freiheit zusehends lockert. Unter der Kaiserin Maria Theresia gab es noch die gefürchtete und sehr gestrenge Keuschheitskommission, unter Maria Theresias Sohn, Joseph II, also um 1800, wurden die Zustände allmählich wesentlich zwangloser, unter Metternich(12) verschlechterte sich die Lage abermals, mit der Gründung der Sezession jedoch begann wiederum eine neue Ära der künstlerischen Freiheit. Und seit 1982 wird die Freiheit der Kunst durch das österreichische Gesetz sogar speziell garantiert. Dennoch war die Sachlage um 1900 noch immer einigermaßen kompliziert und ist es zum Teil selbst noch heute.

Kurz nach 1900 erschien der bekannte Roman Josephine Mutzenbacher. Roman einer Wiener Dirne von ihr selbst erzählt. Es handelt sich dabei nicht nur um einen höchst erotischen, sondern zugleich auch um einen pornographischen Roman. Kurz zuvor war auch das kontroverse Bühnenstück Arthur Schnitzlers Der Reigen erschienen. Diese beiden sehr unterschiedlichen Werke – das eine Weltliteratur, das andere Pornographie – können und sollen zwar nicht in miteinander verglichen werden, wohl aber mögen beide Werke als Beispiele dafür dienen, was um 1900 als anstößig galt und was zensuriert wurde. Der Reigen zählt für unser heutiges Empfinden wohl noch immer zur erotischen Literatur, erregt jedoch kaum noch in dem Maße Ärgernis, wie dies zu Anfang des 20. Jahrhunderts der Fall war. Gerd K. Schneider hat ein umfangreiches Buch über die sehr komplexe Rezeptiongeschichte von Schnitzlers Reigen geschrieben.(13) Im Rahmen dieses Beitrags beschränke ich mich hauptsächlich auf den Aspekt der Anstößigkeit dieses Bühnenstücks – jetzt und vor etwa 100 Jahren.

Kurz zum Inhalt von Schnitzlers Reigen. Es handelt sich um zehn Dialoge vor und nach dem Sexualverkehr zwischen Personen aus meist unterschiedlichen Gesellschaftsschichten. Die Personen sprechen vor und nach dem Sexualakt miteinander; der Sexualakt selbst wird nicht dargestellt, sondern wird im Text nur mit eingefügten Gedankenstrichen und auf der Bühne meistens durch Fallen des Bühnenvorhangs angedeutet. Folgende Paare sprechen miteinander: 1. Die Dirne und der Soldat; 2. der Soldat und das Stubenmädchen; 3. das Stubenmädchen und der junge Herr; 4. der junge Herr und die junge Frau; 5. die junge Frau und der Ehemann; 6. der Ehemann und das süße Mädel; 7. das süße Mädel und der Dichter; 8. der Dichter und die Schauspielerin; 9. die Schauspielerin und der Graf; 10. der Graf und die Dirne. Ein Partner der vorangehenden Beziehung ist dabei jeweils ein Partner in der folgenden Beziehung. Auf diese Weise ergibt es sich, daß Personen verschiedenen gesellschaftlichen Niveaus zusammenkommen. Der erste Teil des Dialogs zwischen zwei Partnern ist jedesmal gezeichnet von euphorischem Verlangen, der zweite Teil nach dem erfolgten Beischlaf aber zeigt die Partner gelangweilt, ernüchtert, empört etc. – mit anderen Worten, erfüllt von negativen Gefühlen, die dann eben den Partnerwechsel zur Konsequenz haben, der den Reigen ergibt.

Schnitzler beendete den Reigen 1897; zuerst aber trug das Stück den Titel Liebesreigen. Unter dem Titel Reigen erschien es dann genau im Jahre 1900 als Privatdruck beim Wiener Verlag. An eine Aufführung war zunächst nicht zu denken. Im Jahre 1903 wurden zwar einige Szenen aus dem Reigen auf einer Münchner Bühne gebracht, aber erst im Jahre 1920 fand in Berlin die eigentliche Premiere des Stückes statt. Im Anschluß daran kam es 1921 zu Gerichtsverhandlungen, die jedoch zu einem Freispruch führten. Die Wiener Theaterpremiere fand erst im Jahre 1921 statt. Im Anschluß daran kam es zu einem Skandal und zu einem zweiten Reigen-Prozeß. Kurz darauf – 1922 – zog Schnitzler die Aufführungserlaubnis(14) für Deutschland und Österreich zurück. In Wien wurde der Reigen erst wieder 1982 aufgeführt.(15)

Gerd Schneiders mehr als 600 Seiten starkes Buch über die Reigen-Rezeption zeigt wiederholt, daß nicht nur das erotische Thema des Stückes der Grund für dessen Anstößigkeit war, sondern vor allem auch der Umstand, daß dessen Autor Arthur Schnitzler Jude war. Antisemitismus und Prüderie sind zusammen verantwortlich für verschiedenste erfolgte Zensurmaßnahmen, die noch zusätzlich angeschürt wurden durch eine ausgesprochen frauenfeindliche Haltung der Zeit, so wie sie vor allem Otto Weininger in seinem Buch Geschlecht und Charakter(16) vertrat. Weiningers Buch erschien 1903 und wurde in den darauffolgenden Jahren immer wieder neu aufgelegt. Weiningers Betrachtungsweise ist geprägt nicht nur von Frauenfeindlichkeit, sondern auch von starkem Antisemitismus – obwohl Weininger selbst Jude war.

Schnitzlers Reigen verursachte vor allem im ersten Drittel des vergangenen Jahrhunderts zahlreiche Theaterskandale und sogar auch gerichtliche Prozesse. Verantwortlich dafür ist nicht nur die Laszivität des Themas, sondern eben vor allem auch das antisemitische und auch frauenfeindliche Klima dieser Zeit. 1969, nach einer sehr freizügigen Aufführung des Stückes in Mailand legte Schnitzlers deutscher Verlag S. Fischer, gemäß dem Schnitzler auf dem Totenbett gegebenen Versprechen,(17) ein Veto gegen weitere Aufführungen des Stückes ein. Erst im Jahre 1982 wurde dieses Aufführungsverbot durch Schnitzlers Sohn Heinrich Schnitzler wieder aufgehoben. Für unsere heutigen Maßstäbe bricht Schnitzlers Reigen kaum noch gesellschaftliche Tabus, und es gibt diesbezüglich keine Theaterskandale mehr. Der Text von Schnitzlers Reigen mutet uns heute grundsätzlich wohl kaum noch als anstößig an, wobei aber nicht ausgeschlossen bleibt, daß nicht Verfilmungen oder auch Bühnenproduktionen auch heute noch anstößig wirken können oder könnten, je nach dem auf welche Weise ein Regisseur die im Text vorhandenen Gedankenstriche im Film oder auf der Bühne verwirklicht.

In Bezug auf den pornographischen Roman Josephine Mutzenbacher aber gibt es oder gab es bis vor kurzem, nämlich 1992, noch immer Gerichtsverhandlungen (nicht in Österreich allerdings, sondern in Deutschland),(18) die Stellung dazu nehmen, ob dieses Werk einer Zensur unterstehen sollte oder nicht. Der Roman Josephine Mutzenbacher erschien als Privatdruck zuerst im Jahre 1906 in Wien. Zu Skandalen kam es zunächst nicht, da der Roman sowieso nur unter der Theke verkauft wurde. Es handelt sich um die Memoiren einer Hure. Sie erzählt mit größter Freiheit und Freude von ihren sexuellen Erlebnissen, die schon mit ihrem fünften Lebensjahr beginnen. Es geht dabei um zuerst kindliche, dann fortgeschrittenere Sexualbeziehungen zwischen Kindern verschiedenen Alters, zwischen Bruder und Schwester, zwischen Kindern und Erwachsenen, zwischen Kindern und Geistlichen, Kindern und Lehrern, zwischen Tochter und Vater, zwischen Mädchen untereinander. Der Originalband endet schließlich mit dem Beginn von Josephine Mutzenbachers eigentlicher Hurenlaufbahn. Alle Erlebnisse werden in außerordentlichen Details und lebhafter Farbigkeit beschrieben. Die Haltung zu allen Formen von Sexualbeziehungen, auch solche masochistischer, sadistischer oder voyeuristischer Art, ist dabei durchaus positiv und fast frei von jedem Schuldgefühl.

Der Autor dieses Romans ist noch immer umstritten. Zur Zeit des ersten Erscheinens wurden vor allem zwei Schriftsteller der Autorenschaft verdächtigt: Arthur Schnitzler und Felix Salten. (Felix Salten ist heute nur noch bekannt als Schöpfer von Bambi, eine Figur, die dann durch Walt Disney zu Weltruhm gelangte.) Sowohl Schnitzler als auch Salten äußerten sich ziemlich eindeutig gegen ihre Autorenschaft. Laut Karl Kraus wurde der erst zu zwei Drittel fertige Roman von einem Journalisten namens Willi Handel fortgeführt.(19) Auch Ernst Klein, Journalist und Schriftsteller, der 1908 die erste Besprechung des Romans schrieb, steht gemäß Michael Farins Meinung unter starkem Verdacht, der Autor des Romans zu sein.(20) Komischerweise reichte 1991, also 85 Jahre nach dem Ersterscheinen des Romans eine gewisse Lea Wyler, eine Erbin Felix Saltens eine Klage gegen die Verleger Rogner & Bernhard und auch gegen den Rowohlt Verlag ein. Es ging ihr aber nicht darum, den Ruf ihres Großvaters von der Unterstellung reinzuwaschen, der Autor dieses berüchtigten Sexromans zu sein, sondern es ging ihr im Gegenteil darum, diese Unterstellung gerichtlich bestätigt zu bekommen, um als Salten-Erbin Tantiemen von den Verlegern beziehen zu können. Ihre Klage wurde zunächst abgelehnt.(21)

Der Text des Romans Josephine Mutzenbacher ist wohl auch heute noch für viele Leser ein starkes Stück. Ironischerweise ist es bezüglich Josephine Mutzenbacher aber so, daß im Jahre 1970 der auf dem Roman basierende Film freigegeben wurde, während der Roman kurz vor Erscheinen des Films indiziert worden war.

Es ist eine fast schon lachhafte Angelegenheit. Für eine Verfilmung des Romans wirbt der Verleih, was sich ja immer gut macht, mit dem Verbot des Buches: 'Wieder in München! Die vielgeliebte und vielverbotene Josefine Mutzenbacher. Soeben wurde das Buch überall in der Bundesrepublik beschlagnahmt! Der Film ist frei!' Der Film bleibt frei, nicht aber das Plakat, das für ihn wirbt. In München schreitet die Polizei ein und beschlagnahmt es. Der Grund: Neben der Titelheldin ist klein der Umschlag der indizierten Ausgabe aus dem Verlag Rogner & Bernhard zu sehen – und die darf ja weder gezeigt noch ausgestellt werden.(22)

Noch im Jahre 1992 wurde der Roman Josephine Mutzenbacher in Deutschland aufs neue indiziert, nachdem er in den vorangehenden Jahren von verschiedensten deutschen Gerichten und amtlichen Prüfstellen, nach mannigfachen Klagen endlich freigegeben worden war. Speziell hinderlich für die Freigabe dieses Romans erwies sich immer wieder, "daß dieser Roman insbesondere die sexuellen Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen freizügig und beifällig darstellt."(23) Eine andere immer wieder diskutierte und schließlich 1990 vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bejahte Frage ist, ob Pornographie Kunst sein kann.(24)

Das Bundesverfassungsgericht machte zugleich aber auch klar, daß die Gewährung der Kunstfreiheit für ein pornographisches Werk dennoch eine Indizierung aus Gründen des Jugendschutzes nicht ausschließt, da auch der Jugendschutz Verfassungsrang besitzt. Nicht nur in Bezug auf die Mutzenbacher, sondern ganz allgemein entsteht bei der Einordnung von Kunstwerken immer wieder das Problem, wie die Aufhebung der Zensur, wie die Freiheit der Kunst mit dem Jugendschutz in Vereinbarung gebracht werden kann. Feste Regeln gibt es nicht, es wird immer wieder abgewogen, wie dieses Dilemma zu lösen sei, was im jeweiligen Falle größeres Gewicht habe: Freiheit oder Schutz der Jugend.

Ein anderer Roman, der um 1900 und auch schon einige Jahre davor einigen Anstoß erregte, der uns aber heutzutage eher etwas lächerlich und auch langweilig vorkommen mag, ist Leopold von Sacher-Masochs vormals berühmt-berüchtigtes Werk Die Venus im Pelz. Dieser Roman wurde als anstößig empfunden nicht so sehr wegen schockierender Explizität in der Beschreibung von Sexualbeziehungen, sondern wohl hauptsächlich wegen der darin beschriebenen masochistischen Neigungen der männlichen Hauptfigur, die der um 1900 herrschenden Meinung von der Überlegenheit des Mannes krass widersprechen – der herrschenden Meinung von der geistigen Überlegenheit des Mannes(25) nämlich, so wie sie etwa in dem schon erwähnten Buch Geschlecht und Charakter von Otto Weininger vertreten werden. Heute ist man eher der Ansicht, daß Frauen wesentlich öfter masochistische Neigungen empfinden als Männer. Das bekannteste Beispiel in der modernen Literatur sind wohl die zahlreichen weiblichen masochistisch orientierten Figuren im Werk der Österreicherin Elfriede Jelinek. Sacher-Masoch erregte außerdem auch noch deswegen Ärgernis, weil er als Nichtjude es wagte, in einer schon ziemlich antisemitisch gefärbten Zeit zahlreiche Erzählungen und Romane zu veröffentlichen, die der teilnehmenden Darstellung armer galizischer Juden gewidmet sind. Heutzutage ist Sacher-Masoch vielleicht gerade wegen dieser Juden-Geschichten interessant für uns, seine Venus im Pelz aber dürfte sich kaum noch als Bestseller kreieren. Das von ihm darin beschriebene Phänomen des Masochismus freilich ist auch für uns Heutige noch ein wichtiger Begriff aus der Psychologie. Eingeführt hat diesen Begriff ein Zeitgenosse Sacher-Masochs, nämlich der Psychologe Richard Freiherr von Krafft-Ebing in seinem Werk Psychopathia sexualis.(26)

In unserer heutigen Zeit sind wir wesentlich toleranter oder abgebrühter – je nach dem, wie man es nennen will – gegen Obszönitäten, wir haben weniger und immer weniger Tabus. Ich bleibe mit meinen Beispielen wieder im österreichischen Raum. Wenn Peter Turrini etwa in seinem Stück Tod und Teufel(27) den Protagonisten auf der Bühne durch eine riesige rosarote Vagina schreiten läßt, wenn er einem Stück den Namen Grillparzer im Pornoladen(28) gibt usw., so könnte dies vielleicht als anstößig empfunden werden, jedenfalls von Zuschauern, die sich nicht die Mühe machen, herauszufinden, was Turrini wirklich zu sagen hat, was der Zweck seiner Schocktherapie ist. Als weiteres Beispiel mag Werner Schwabs Parodie auf Schnitzlers Reigen dienen. Dieses Stück trägt den witzigen Titel: Der reizende Reigen nach dem Reigen des reizenden Herrn Arthur Schnitzler.(29) Werner Schwab nämlich läßt die Protagonisten seiner Reigen-Version sehr symbolträchtig mit abschraubbaren Genitalien auf der Bühne auftreten, die männlichen Figuren mit Schrauben, die weiblichen Figuren mit Muttern. Auch die vorhin schon erwähnte, verhaßte und doch verehrte Elfriede Jelinek versucht ihre Leser zum Nachdenken anzuregen, indem sie schockiert; so etwa in ihrem Erfolgsroman Die Klavierspielerin,(30) wo die mit extrem masochistischen Zügen ausgestattete Protagonistin sich im Wiener Prater mit einer Rasierklinge selbst ihre Vagina aufschlitzt.

Ich könnte beliebig lang fortfahren. Fast alle modernen Erfolgsschriftsteller benutzen krasse und krasseste Schocktherapien um Aufmerksamkeit zu erregen und um sich dann, im günstigen Falle, für ihre eigentliche Botschaft oder Kritik oder für ihren Weltverbesserungsvorschlag Gehör zu verschaffen. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen von Erfolgsschriftstellern, die heutzutage ohne Obszönitäten irgendwelcher Art auskommen können.(31) Vielleicht wäre es daher angebracht, Überlegungen anzustellen, warum dies so ist. Wahrscheinlich gibt es keine simple Antwort. Verschiedenstes spielt eine Rolle. Die Antibaby-Pille zum Beispiel. Ganz sicher hat die Pille – ebenso wie andere moderne Empfängnisverhütungsmittel –, dazu beigetragen, daß die Einstellung zu Sexualbeziehungen und auch zu deren Darstellung heute viel lockerer ist als vor hundert Jahren oder auch noch bis über die Mitte des vergangenen Jahrhunderts hinaus.(32) Ganz sicher hat die leichte Zugänglichkeit und der Überfluß an Information, u. a. auch an Information über ehemals als anstößig Betrachtetes durch die Medien(33) und speziell durch das Internet mit unserer größeren Toleranz zu tun. Aber ist Toleranz der richtige Ausdruck? Könnte man nicht auch mit gleicher Berechtigung sagen, daß wir heutzutage abgestumpfter sind, abgebrühter, und daß nur noch starke Schocks unsere Aufmerksamkeit erregen können? Berechtigte Fragen wären z. B., ob wir heutzutage nur noch auf Schocks reagieren, weil wir zu abgestumpft sind, oder ob die verwendeten Schockeffekte die Gesamtaussage des jeweiligen Werkes heben, oder ob das eine mit dem andern doch relativ wenig zu tun hat.

Ebenfalls in Erwägung zu ziehen ist, daß Schocktherapie im hier erwähnten Sinne auch eine Art Mode sein kann. Weil ein erfolgreicher Künstler oder eine erfolgreiche Künstlerin mit Schockwirkungen arbeitet, führt das bei anderen Kunstschaffenden unter Umständen zu Nachahmungen. Es ist wie mit der Mode: Wenn ein bekannter Modeschöpfer beschließt, daß in dieser Saison Lila die Modefarbe sein soll, dann ziehen alle mit, kleinere Modeschöpfer, Herstellerfirmen und Modebeflissene. Sprachliche Veränderungen sind erwiesenermaßen ebenfalls zum Teil auf derartige Nachahmungstendenzen zurückzuführen. Man kann dies im praktischen Leben immer wieder bemerken: Wenn z. B. eine verehrte bekannte öffentliche Persönlichkeit mit charmantem 'Zungenschlag' oft genug im Fernsehen auftritt, so versuchen plötzlich viele, besonders junge, Leute ähnlich zu sprechen. So könnten sich also die Anwendung von Schocktherapie und die Beliebtheit von Tabu-Brüchen auch dadurch steigern, daß sie zum Dernier cri werden.

In Bezug auf Arten von Zensur könnte man vielleicht folgende Kategorien unterscheiden:(34)

  1. Zensur als staatlichen Eingriff in die Meinungs- und Äußerungsfreiheit der Kunst und der Bürger und Bürgerinnen ganz allgemein, also Zensur ganz im engen Sinn, dort wo ein Staatsanwalt deshalb tätig wird, weil "übliche" sittliche Normen verletzt wurden oder im Sinne dieser Normen irgendjemand oder irgendwelche Gruppen diffamiert, beleidigt oder sonstwie in ihren Rechten verletzt oder kulturelle Werte herabgesetzt wurden.
  2. Zensur im weiteren Sinn: dann wenn irgendjemand oder irgendwelche Gruppen einander Meinungs- oder Darstellungsäußerung absprechen und darüber prozessieren, wobei dann häufig eher zu Ungunsten der Meinungs- und Darstellungsfreiheit Recht gesprochen wird - wenn also juridisch eher ein repressives Klima herrscht.
  3. Zensur im weitesten Sinn, Zensur im Sinne von 'Selbstzensur': Dann wenn Künstler brisante und heikle Themen meiden, Verlage, Theater- und Filmschaffende, Maler und Bildhauer und Medienleute ängstlich sind oder eingeschüchtert werden und folglich Heikles und Anstößiges – oder als solches Vermutetes – meiden, aus einem politisch-gesellschaftlich konservativ-autoritären Klima heraus. Man bezeichnet dieses Verhalten gern mit dem Begriff 'Selbstzensur'. Allerdings ist die Bedeutung dieses Begriffs ungenau, da sogenannte 'Selbstzensur' aus unterschiedlichsten Beweggründen stattfindet.(35)

Wenn man im Vergleich mit bundesdeutschen Nachrichten etwa feststellt, daß im ORF –im Fernsehen oder in ORF-Radio-Regionalsendern – bestimmte Nachrichten unterdrückt oder nur abgeschwächt berichtet werden, so könnte dies verschiedene Gründe haben: einerseits Angst, in einem gegebenen politischen Klima vielleicht den Arbeitsplatz zu verlieren; andrerseits sogenannter vorauseilender Gehorsam, der sich vielleicht gerade in Österreich besonders leicht entwickeln kann, weil er oft übertriebener Höflichkeit entspringt und weil gerade Höflichkeit ein typischer, allerdings normalerweise sehr liebenswerter Grundzug der meisten Österreicher ist; oder schließlich Selbstzensur aus Opportunismus, wie er überall anzutreffen ist.

Trotz eines allgemein eher konservativen Klimas in Österreich erweisen sich einzelne Sektoren im ORF-Radio – besonders z. B. der Bildungssender Ö I – als sehr beherzt. Einer täglichen Feature-Sendung, die im Anschluß an das Abendjournal folgt und stets sensitive gesellschaftlich-politische Themen aufgreift, wurde deshalb vor kurzem ein sehr begehrter deutscher und auch ein österreichischer(36) Medienpreis zugesprochen für besonders mutige und kritische Arbeit über politisch brisante Themen (Anlaß war die Sendung über den Umgang der österreichischen Polizei mit Schwarzafrikanern) . Die FPÖ-ÖVP Kuratoriumsmitglieder haben daraufhin allerdings beim ORF eine Beschwerde eingereicht und verlangten, daß die Objektivität der Berichterstattung überprüft werde.(37) Natürlich werden auf diese Weise derartige Sendungen erschwert. In diesem Falle handelt es sich aber nicht um staatliche Zensur im rechtlichen Sinn, sondern um politische Zensur, die scheinrechtlich inszeniert wird. Die Redaktion des Ö I ließ sich jedoch nicht einschüchtern und bringt noch immer kritische Sendungen verschiedenster Art.

Generell könnte man vielleicht Folgendes behaupten: In den meisten österreichischen Printmedien sowie im großen und ganzen auch im Fernsehen herrscht ein mehr oder weniger konservatives Klima; d. h. sie zeigen Tendenzen zur Selbstzensur. Unter den Künstlern und Künstlerinnen hingegen zeigt sich häufig das Gegenteil: sie äußern sich noch mutiger, sind noch aufmüpfiger, rebellischer, entschlossener und mehr präsent denn je, auch in der Öffentlichkeit.

Dies alles ergibt in etwa folgendes Bild: Die staatliche Zensur war und ist in Österreich äußerst gering. Es gibt kaum Verbote oder Beschlagnahmungen, außer wenn irgendwelche Personen oder gesellschaftliche Gruppen sich durch irgendjemanden, oder durch irgendwelche Darstellungen beleidigt, verleumdet oder in ihrer Ehre gekränkt fühlen. Dann nämlich wird individuell oder privat erregtes Ärgernis Anlaß dafür, daß auf Grund individueller oder privater Initiative das Gesetz in Anspruch genommen wird und eine Zensur erzwungen wird.

Im Gegensatz zu der Situation um 1900 erregen heutzutage sexuelle Explizität und brutale Gewaltdarstellungen in Österreich sehr selten Anstoß und haben dementsprechend kaum Zensurmaßnahmen zur Folge. Im Allgemeinen echauffiert man sich in Österreich über Derartiges nicht mehr. Doch gibt es auch Ausnahmen, z. B. das Wirken eines religiösen fundamentalistisch orientierten Fanatikers, der seit Jahren öffentlich Stellung nimmt zu sexuell oder sonstwie Ärgernis erregenden Themen. Alles, was er für pornographisch hält oder was auch offiziell als solches gilt, bekämpft er mit einer Handvoll Verschworener, allerdings erfolglos und von der Mehrheit im Lande belächelt oder bemitleidet. Gemeint ist hier Martin Humer, der unter dem Titel der "Pornojäger"(38) vielleicht auch in Deutschland vielen ein Begriff ist. Martin Humer bekämpft alles, was er für Schmutz und Schund hält – und dazu zählt fast ausnahmslos alles, was kritisches Theater bietet, sei es nun gut oder schlecht. So kämpfte Humer z. B. im Verbund mit manchen Zeitungen gegen Thomas Bernhards Heldenplatz,(39) indem er 1988 Kuhmist vor dem Burgtheater abladen ließ und sich in der Kronenzeitung in wüsten Beschimpfungen erging (z. B. mit dem Slogan: "Das Burgtheater soll brennen!") . 1998 z. B. beschädigte Martin Humer mit einem Kübel Farbe Otto Mühls Bild "Heldenplatz" im Wiener Sezessionsgebäude.(40)

Aus dem bisher Angeführten geht hervor, daß zwar manches von manchen als anstößig empfunden wird, weil es sexuell zu explizit oder zu gewalttätig(41) und grausam ist, daß jedoch trotzdem aus solchen Gründen noch keine Zensur im engeren Sinne stattfindet. Was aber auch noch in unseren Tagen am ehesten die Zensurschwelle überschreitet oder Aufruf zur Zensur erntet und von privaten Gruppen – auch rechtlich – bekämpft wurde und wird, das sind Theaterstücke, Filme oder bildhauerische Werke (Denkmäler) , die an die 'braune' Vergangenheit erinnern wollen, die während der Nazi-Zeit begangene Schuld ins Bewusstsein rufen wollen, oder auf diesbezügliche Unterlassungssünden aufmerksam machen wollen – wie vor einigen Jahren, als in Wien neben der Oper das Hrdlicka-Denkmal des straßenputzenden Juden errichtet wurde. Doch selbst politisch brisante Themen führen heutzutage nur noch selten zu staatlichem Einschreiten. Auch werden in den Medien relativ selten Wortgefechte über kulturpolitisch kontroverse Themen ausgetragen. Wenn dies überhaupt geschieht, so primär dann, wenn es um politische Themen im Sinne der Vergangenheitsbearbeitung geht, oder auch, aber nur ganz selten, wenn die Kirche oder blasphemische Inhalte zur Debatte stehen. Solche Wortgefechte via und in den Massenmedien stellen vielleicht Versuche dar, durch gegenseitigen Druck eine Art von gegenseitiger Zensur bzw. Selbstzensur zu bewirken.

Hinsichtlich der Frage nach dem Vorhandensein von Tabus, nach den Bedeutungen und Veränderungen von Tabus und nach ihren gesellschaftlichen Bewertungen stellt sich folgendes Bild dar, das Kollegen(42) aus dem Bereich der Sexualwissenschaften im deutschen Sprachraum auch so sehen: Neue und effiziente Kontrazeptionsmethoden im Verbund mit der Studentenrevolte und ihren kulturpolitischen Veränderungskämpfen sind zwar Voraussetzung für sexuelle Liberalisierung gewesen, wären aber weitgehend wirkungslos geblieben, wenn nicht die Wirtschaft jede sich neu bietende Möglichkeit von thematisierter Freizügigkeit vermarktungsstrategisch bedenkenlos ausgenützt hätte. Erfolgreich werben kann man nur, wenn man an heimliche Sehnsüchte anknüpfen kann oder solche erzeugen kann. Die Studenten- und Jugendbewegung hat, bildlich gesprochen, den Sack des Unbewußten und heimlich Gewünschten und auch Getanen aufgerissen, die Wirtschaft aber hat mit ihrer Werbemaschine den Inhalt dieses Sackes via Massenmedien (Print, TV, Plakate etc.) über die Bevölkerung ergossen und salonfähig gemacht: das womit man ständig konfrontiert wird, das erscheint einem bald als üblich und immer weniger anstößig. Die Macht der Vermarktung war um so größer, weil eben vieles von dem direkt oder indirekt Propagierten auch möglich, auch lebbar geworden war, wie z. B. von alten Ängsten befreite Sexualbeziehungen.

Damit aber war natürlich das Ziel – jedenfalls der europäischen Studentenrevolte – einer befreiten, selbstbestimmten Sexualität zu einer, wie Herbert Marcuse es nannte, repressiven Entsublimierung(43) der Sexualität pervertiert worden. Es handelt sich hier nämlich um eine Scheinfreiheit in sexuellen Belangen, eine Freiheit nämlich, die nicht auf der Basis eine neuen freieren Philosophie steht, sondern vielmehr eine Freiheit, welche wirtschaftliche Vorteile als Basis hat. Solange es dem Absatz der Produkte und der Profitmaschine dient, ist alles erlaubt, solange schauten und schauen auch konservative und sich christlich nennende Politiker und Politikerinnen schweigend weg und versuchen nicht, einzuschreiten.

Die Allgegenwart von immer mehr zunehmender Explizität im öffentlichen Raum und von immer mehr angestachelten sexuellen Begierden führte einerseits zu immer größerer Toleranz gegen sexuelle Darstellungen in Wort und Bild. Der zunehmende Pornographie-Konsum ist zwar ein Zeichen für eine nicht selber lebbare (angst) freie Sexualität und für einen noch immer großen Wissens- und Kompetenzmangel in diesem Bereich menschlichen Verhaltens, hat aber andrerseits nachweislich(44) entgegen der Meinung von einigen Feministinnen in den USA im Gefolge von Andrea Dworkin, keine direkten Auswirkungen auf Zunahme von Vergewaltigungen oder Sexualdelikten. Die Omnipräsenz von Pornographie in Europa in Print, TV und Video, ein Tabudammbruch, der maßgeblich durch wirtschaftliche Liberalisierung und Sexualvermarktung verursacht wurde, senkt die Reizschwelle gegenüber sexuellen Stimuli, was dann dazu führt, daß die Vermarktung ihre 'Dosis' erhöht. Man sieht heute in vielen Großstädten, nicht nur in österreichischen, riesige Plakate und TV-Spots für Produktwerbung in einer Explizität in Wort und Bild, die vor zwanzig Jahren noch als Hardcore-Pornographie gegolten hätte.

Es ist wahrscheinlich müßig, diese Entwicklung zu beklagen, denn die Wirtschaft will es so, und die Menschen wollen diese neo-liberale Ausbeutungswirtschaft: Ausbeutung der menschlichen Gefühle, Lüste, Bedürfnisse und Beziehungen, der Armen dieser Welt und der materiellen Resourcen des Globus – und damit der Zukunft der kommenden Generationen. Diese hier genannten Aspekte stellen die Triebkräfte dar für die innere Maschinerie dieser Wirtschaftsweise, die in vieler Hinsicht als allgemeine Ausplünderungs- und Destruktionsökonomie anzusehen ist. Dies ist Gewalt pur, und daher blüht die Gewalt auch unzensuriert – in den Medien und im Alltag. Warum sollte jemand sich über Gewalt am Bildschirm aufregen, wenn tagtäglich in der Lebens- und Arbeitswelt ständig Gewalterfahrungen gemacht werden. Weltweit federführend und die Vorreiterrolle spielend sind, das deutlich auszusprechen muß man auch den Mut haben, die USA, auch wenn dort viele kritische und gegen diesen Wahn engagierte Bürger und Bürgerinnen leben, aber ihr Gewicht ist ganz offensichtlich politisch bedeutungslos.

Scheinfreiheit verlangt genauso nach Freiheit wie Unfreiheit, doch auf dem Weg dahin – nämlich zu noch mehr Scheinfreiheit, welche für Freiheit gehalten wird – wird die Dosierung des Freiheit Versprechenden ständig verstärkt, ohne aber daß es zur wirklichen Einlösung des Versprochenen kommt. Denn davon lebt diese ökonomische Strategie. Die Politik aber verkommt zum Büttel der Wirtschaft.

In diesem Sinn ist natürlich klar, daß man in Europa über gewisse amerikanische Sexualgeschmacklosigkeiten, z. B. die psychosexuelle Unreife von staatstragenden Personen und ihren Umgang (das gilt für 'Täter' und 'Verfolger', und vor allem auch über die Lächerlichkeit und Scheinheiligkeit, mit der diese Vorfälle behandelt wurden, denn immerhin kommen 80% der Pornos und 98% der in Österreich gezeigten Gewaltfilme aus den USA) nur verwundert den Kopf geschüttelt hat.

Ganz gewiß erklären sich die immer angestrengteren Sexual- und Gewaltdarstellungen in Kunst und Kultur daraus, daß wir alle damit übersättigt sind, durch die Medien, durch Plakate etc. Bei dermaßen abgebrühten Menschenmassen – im wahrsten Sinn des Wortes: verbrüht und damit gefühllos, aber nicht befreit – 'muß' die Kunst immer wieder aufs Neue zulegen und anschüren, um überhaupt noch wahrgenommen zu werden, wenn sie kritisch und nicht affirmativ sein will. Ob sie damit ihr Ziel – nämlich der Gesellschaft den Spiegel vorzuhalten –, erreicht, ist zu bezweifeln. Diese exzessiven Darstellungen sind sicherlich nicht jedermanns Geschmack. Menschen, die wachsam sind, die sich auch heutzutage noch ihr Feingefühl bewahrt haben, brauchen keine Schocktherapien, und jene, für die solche Schocktherapien vielleicht gedacht sind, die trifft man ohnehin fast nie im Theater. Diese Letzteren empören sich nur, wenn sie vielleicht in irgend einem konservativen Blatt zu lesen bekommen, dass gewisse Künstler mit 'unserem Steuergeld' schon wieder eine 'Sauerei' gemacht hätten.

Wie schon oben erwähnt wurde: Inzwischen vermögen auch sexuelle oder gewalttätige Inhalte und Darstellungen kaum noch großen Anstoß zu erregen. Noch immer Anstoß erregen aber können Inhalte und Darstellungen, welche die politische Vergangenheit zu verarbeiten suchen, weil sich damit viele angegriffen fühlen, egal ob nun zu Recht oder zu Unrecht. Bestes Beispiel dafür sind die Stücke Thomas Bernhards: Diese enthalten so gut wie nichts zu sexuellen Themen oder üblicher Gewalt, sondern kreisen immer um Österreich und seinen politischen und gesellschaftlichen Schatten, sei es in Form der nationalsozialistischen Vergangenheit oder irgendwelcher öffentlicher Figuren, die kritisiert werden. So kam es in den 80er Jahren zu einem, wenn auch nur kurzfristigen Verbot von Thomas Bernhards Buch Holzfällen,(45) weil gerichtliche Klagen eingegangen waren.

Im Jahre 1996 fand im österreichischen Klagenfurt eine Ausstellung zum Thema "Kunst und Zensur" statt. Die Austellung wendete sich vor allem gegen Menschen oder Institutionen, die militant kunstfeindlich sind und gegen solche, die sich für zuständig halten zu bestimmen, was denn nun 'gesundes Volksempfinden' sei und was nicht, und die dementsprechend radikal einzuschreiten versuchten, wenn dieses 'gesunde Volksempfinden' angeblich verletzt worden ist.

Unter dem Titel Versammelte Arschgeigen schreibt Ferdl Frühstück im Internet Folgendes über die Ausstellung Kunst und Zensur in Klagenfurt:(46)

Von Achatz bis Zilk, von Rockenschaub bis Sinowatz, von Kronen Zeitung über Aula bis OÖ Rundschau und Neue Vorarlberger Tageszeitung, von Martin Humer bis zur Ulrichsbergergemeinschaft, alle sind sie versammelt, die Zensoren und Oberzensoren und deren Zentralorgane der Nation und des dumpf ländlichen Hinterlandes. Eine Ausstellung auf der Klagenfurter Uni unter dem Titel "An der Grenze des Erlaubten &shyp; Kunst und Zensur in Österreich" führt sie vor, die militanten Kunstfeinde und jene, die glauben, das gesunde Volksempfinden für sich gepachtet zu haben. Jene, die glauben, daß alles was an künstlerischer Produktion geschieht, zumindest linker Unrat ist, und jene die hinter jedem Kunstwerk, das sie meist ohnehin nicht verstehen, Pornographie Sodom und Gomorrha wittern. Eine wichtige Ausstellung, die vom Klagenfurter Universitätskulturzentrum UNIKUM organisiert wurde. Gerhard Pilgram, einer der inhaltlichen Betreuer und Organisatoren vermerkt dazu, daß diese Ausstellung keine Solidaritätsveranstaltung für politisch Verfolgte [sic] Künstler sei, ihm gehe es vor allem darum, die Methoden der Inkriminierung von Künstlern und Kunstwerken zu durchleuchten. Denn die Schau kann den künstlerischen Intentionen der jeweiligen Werke ohnehin nur unzureichend gerecht werden, daher hat Pilgram thematisch sehr weit gefaßt: Zensurfälle im engeren Sinne; Fälle polizeilicher und gerichtlicher Verfolgung von Künstlern; Versuche von Kriminalisierung von Künstlern; Beispiele politischer und medialer Kampagnen gegen Künstler; Bürgerinitiativen gegen Künstler, Fälle von Gewalt gegen Künstler und Fälle von Behördenwillkür gegen Kunst und Künstler. Es ist eine erklecklich Zahl von Fälle und Dokumentationen zusammengekommen, für die Ausstellungsmacher war es nicht leicht, eine wirkliche repräsentative Auswahl zu treffen. Rund siebzig Fälle sind nun in dieser Ausstellung, die im Freien, auf einer Wiese vor der Universität aufgestellt ist, dokumentiert.

Das Fazit aus den vielen Themen zu Ärgernis und Zensur, die auf den vorangehenden Seiten angeschnitten wurden, ist vielleicht, daß ein Riß durch unsere Gesellschaft zu gehen scheint: ein Riß nämlich zwischen denjenigen, die sich mit den Tabus und Mißständen in ihrer Gesellschaft auseinandersetzen wollen, und denjenigen, die eine solche kritische Auseinandersetzung meiden möchten und ihr 'gesundes Volksempfinden' anderen aufoktroyieren möchten. Ganz gewiß ist Letzteres nicht wünschenswert. Die Meinungsfreiheit und die darin inbegriffene, hier aber oft insbesondere betrachtete Freiheit der Kunst sind Rechte, die zu den Grundlagen unserer modernen Demokratie gehören. Zugleich aber wird man nicht immer zu Gunsten dieser Rechte entscheiden können, wenn dadurch andere Rechte gefährdet werden. Oft wird es nötig sein einen Mittelweg zu finden. Wie der aber verlaufen sollte, ist pauschal nicht zu entscheiden, sondern es muß immer wieder entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten erwogen werden, was im einzelnen Fall den Vorrang haben soll: die Freiheit der Kunst oder der Schutz anderer garantierter Grundrechte. Durch die Medien(47) und das Internet haben sich einerseits großzügigste Freiheiten verschiedenster Art eröffnet, andrerseits aber ist die Privat- und Intimsphäre(48) jedes Einzelnen dadurch mehr gefährdet denn je.

© Gerlinde Ulm Sanford (Syracuse)


Anmerkungen:

(1) 'Ärgernis' im rechtlichen Sinn ist "die Verletzung des religiösen oder sittlichen Gefühls (besonders nach der sexuellen Seite hin) durch gewisse für das Strafrecht an sich gleichgültige Handlungen [...], die strafbar werden, sobald die Mitmenschen daran Anstoß nehmen. In Österreich wird die Erregung öffentlichen Ärgernisses als allgemeiner Straferhöhungsgrund angesehen." In: Der große Brockhaus. Wiesbaden: Brockhaus 1952.

(2) 'Zensur' im rechtlichen Sinn ist "die staatliche Aufsicht über Veröffentlichungen in Druck und Bild, um unerwünschte Veröffentlichungen auszuschalten und die Publizistik im Sinne der Staatsführung zu beeinflussen, bes. in autoritären Staaten. In demokrat. Ländern ist die Z. weitgehend abgeschafft. Die Z. kann präventiv ('Vorzensur') oder repressiv ('Nachzensur,' z. B. Beschlagnahme) wirken. Zu indirekten Z.-Maßnahmen gehören Berufs- oder Zulassungsbeschränkungen, Lizensierung- oder Konzessionsverfahren, Papierentzug oder Sondersteuern." Ebd. – Spezifisch zum Thema Zensur in Österreich: 1. "Vorzensur" gibt es in Österreich seit einem Beschluß der "Provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918" nicht mehr. D. h. ein Stück muß zuerst mindestens einmal VOLLSTÄNDIG und ÖFFENTLICH zu Ende gespielt worden sein, eine Zeitung, ein Buch muß im Buchhandel erhältlich gewesen sein, BEVOR beschlagnahmt werden darf. 2. Bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten darf und muß der Staatsanwalt ex officio anklagen: §34 StPO (Strafprozeßordnung) .

(3) Vgl. Gerhard Ruiss zum Thema "Zensurlosigkeit und Folgen," zu finden unter: http://www.literaturhaus.at/headlines/themen/zensur/ruiss/. [Anm. d. Red.: Letzte Zugriffe auf alle angegebenen WWW-Ressourcen am 2002-08-05.]

(4) Zum Verhältnis von Staatsgrundgesetz zu Bundesverfassung siehe Anmerkung 7.

(5) Gerhard Ruiss, siehe Anmerkung 3.

(6) Ebd.

(7) Für die folgenden Erläuterungen bin ich dem Juristen Wolfgang Lecorné-Ulm verpflichtet: Tatsächlich gibt es eine formelle Garantie der Kunstfreiheit erst seit der Novelle 1982 zum Staatsgrundgesetz von 1867 (StGG 1867) in Form des eingefügten Artikels 17a: "Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei." Die Hinzufügung dieser Bestimmung ist eigentlich nicht notwendig und überflüssig. Im Folgenden sei erklärt, warum: Die Judikatur der österreichischen Gerichtshöfe öffentlichen Rechtes leitete die Freiheit der Kunst vorher aus anderen Bestimmungen ab, welche in Österreich im Verfassungsrang stehen: D. h., aus dem Absatz 1 des Artikels 13 des oben bezeichneten Staatsgrundgesetzes in seiner Urfassung (1867) : "Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern"; weiters aus dem Artikel 10 der EMRK (Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950, BGBl. 1958/210) dessen Signatarstaat die Republik Österreich ist; weiters aus dem Recht der freien Meinungsäußerung.
Jeder hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriff öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein. Dieser Artikel schließt nicht aus, daß die Staaten Rundfunk-, Lichtspiel- oder Fernsehunternehmen einem Genehmigungsverfahren unterwerfen.
Da die Ausübung dieser Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie im Gesetz vorgeschrieben und in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer, um die Verbreitung von vertraulichen Nachrichten zu verhindern oder das Ansehen und die Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten, unentbehrlich sind.
Aus beiden zitierten Bestimmungen läßt sich zwanglos die Freiheit der Kunst ableiten. Das Problem liegt (bzw. lag) also nicht im Fehlen von zutreffenden Bestimmungen, sondern eher in der Unklarheit bzw. Polyvalenz des Begriffes "Kunst." Was ist Kunst? Ein weiteres Problem ist das der jedem (subjektiven) Recht immanenten Schranken. Erläutert mit einer amerikanischen Redewendung heißt das: "The right to swing your arms stops, where your neighbour's nose starts!" – Die Freiheit des einen ist oft die Unfreiheit der anderen. Das gilt auch und vor allem für die Grund- und Freiheitsrechte. – Die vorherrschende Ansicht derer, die sich mit dem Spannungsfeld "Grundrechte versus Strafanspruch des Staates bei Gesetzesbrüchen" befassen, also die Ansicht von Juristen, Soziologen etc., ist folgende: Die Grundrechtsgarantien verbieten dem Gesetzgeber wie dem Rechtsanwender sogenannte "intentionale" Eingriffe in die Grundrechte. Das heißt im Falle der Meinungsfreiheit (= auch Freiheit der Kunst) : Auch der Künstler hat sich an die Gesetze zu halten. Der Gesetzgeber darf jedoch keine Normen schaffen, die tatsächlich als Normadressaten nur Künstler treffen; ein Gericht, eine Verwaltungsbehörde darf (muß) einen Künstler abstrafen, wenn er etwas getan hat, wofür jedermann zu bestrafen wäre. Staatsakte dürfen also Kunstschaffende nicht absichtlich einengen; kommt jedoch der Künstler der Dame Justitia (die bekanntlich verbundene Augen hat) zufällig in den Weg, so ist rechtmäßig zu erkennen.
Wenn man also nach der Abwägung zwischen Kunstfreiheit und anderen subjektiven (und von den staatlichen Grundordnungen garantierten) Rechten fragt, so zeigt sich, daß es immer schwierig ist zwischen Interessen verschiedener Menschen oder Menschengruppen einen gerechten Ausgleich zu finden. Der Staat hat zwar die Kunstfreiheit aktiv zu schützen, er hat aber auch die Pflicht, religiöse Menschen davor zu schützen, daß man ihren Glauben beleidigt. Der Staat muß weiters Recht und Ehre von Minderheiten strafbewehrt schützen (Artikel 19 StGG 1867) , das Eigentum, die Erwerbsfreiheit etc. Der Staat kann (und muß) also u. U. einen Film verbieten, weil er blasphemisch ist, um die religiösen Bürger ihrem Grundrecht entsprechend zu schützen; oder weil er pornographische Stellen hat, und jedenfalls gewisse Formen von Pornographie für jedermann unzulässig sind. Aus dem hier Skizzierten wird klar, daß Entscheidungen dieser Art oft eine schwere (und natürlich oft politisch bedingte) Güterabwägung verlangen.
Die österreichische Bundesverfassung hat Vorrang vor allen anderen "Gesetzen." An ihr werden alle "einfachen" Gesetze gemessen und können vom Verfassungs-Gerichtshof überprüft und auch kassiert werden (s.: Artikel 89B-VG, 140B-VG) . Alles Handeln der Verwaltungsbehörden ist an den Gesetzen zu messen [Artikel 18. (1) B-VG]: Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.
Ist die Bundesverfassung dasselbe wie das Staatsgrundgesetz? Nein und ja. Das Staatsgrundgesetz von 1867 (StGG 1867) war das erste Zugeständnis des neoabsolutistischen Kaisers an die andrängenden Volksmassen, die verbriefte Rechte für die eigene Unversehrtheit verlangten. Nach dem Sturz der Habsburger und dem Adelsverbotsgesetz (Staatsgesetzblatt 211 von 1919) wurde der Verfassungsjurist Hans Kelsen mit der Ausarbeitung einer republikanischen Verfassung beauftragt. Diese wurde 1920 fertiggestellt und trägt den Namen "Bundes-Verfassungsgesetz 1920." Dieses B-VG ist mit einigen Korrekturen bis heute in Kraft und heißt jetzt "Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929."
Angefügt sei hier noch eine etwas detailliertere Erklärung, weshalb Art17a StGG (welcher seit 1982 expressis verbis die Freiheit der Kunst stipuliert) im Grunde als unnötig oder sogar als konterproduktiv betrachtet werden könnte: Die Kunstfreiheit ist schon von der "Meinungsfreiheit" umfaßt. Dies jedenfalls ist die Meinung vieler Verfassungsjuristen.
Was kann der Schutz der Meinungsfreiheit bedeuten? Was ist diese Meinung, die es zu schützen gilt? Zunächst kann mangels der Möglichkeit des Staates, die Gedanken seiner Bürger zu lesen, der unausgesprochene, unausgedrückte, verborgene Gedanke NICHT damit gemeint sein. Denken ist also durch diese Verfassungsgarantie der Meinungsfreiheit nicht geschützt, weil dies weder möglich noch notwendig ist. Zu schützen gilt es also die Manifestation eines bewußten und gewollten Denkprozesses (z. B. das gesprochene oder geschriebene Wort; eine Zeichnung etc.) . Ein bewußter und gewollter Denkprozess kann natürlich seiner Natur nach mehr von einer Willenskomponente (bzw. emotionalen Komponente, Intuition) oder auch mehr von einer Wissenskomponente getragen sein. Immer sind jedoch beide Faktoren wenigstens rudimentär vorhanden, eine reine Wahnidee ohne kognitives Element ist keine ausdrückbare Meinung. Dringt sie dennoch nach außen, ist es eine ohnehin juristisch belanglose Äußerung ohne Deliktsfähigkeit. Des weiteren schützt die Meinungsfreiheit alle (technischen) Mittel, die notwendig sind, um einerseits die Gehirne mit Denkstoff zu versorgen, andererseits alle Kanäle, um die Gehirngeburten den anderen Menschen zugänglich zu machen. Damit scheint der Begriff der Meinungsfreiheit jedenfalls zu umfassen: die politischen Freiheiten (Vereins-, Versammlungsfreiheit) , Pressefreiheit, Religionsfreiheit, Freiheit der Wissenschaft und Lehre, die Freiheit sexueller Selbstbestimmung (erwachsener, dispositionsfähiger konsentierender Personen) , Kunstfreiheit. Warum aber ist es nun u. U. sogar schädlich, einzelne dieser Rechte NOCHMALS zu verankern? Doppelt hält doch besser, oder?
Man stelle sich eine Familie mit sechs Kindern vor, die untereinander nur geringe Altersunterschiede aufweisen. Der Vater beteuert immer wieder, wie intelligent alle seien und wie sehr er sie doch alle liebe. Alle sechs! – Jedes Kind bekommt zum Geburtstag eine Torte. Auf denen von fünf Kindern steht immer "für meine(n) XXX." Auf der des sechsten Kindes aber steht immer: "für meinen intelligenten XXX."
Ein sensibler Beobachter, ein Psychologe, ein Jurist wird leicht bemerken: Einer wird hier bevorzugt. Anders gesagt: Der Vater schätzt fünf seiner sechs Kinder eher gering ein, jedenfalls, was die Intelligenz betrifft. Juristisch nennt man dies ein "argumentum e contrario." Wenn der Gesetzgeber etwas ausdrücklich anordnet, was sich eigentlich nach bisheriger Ansicht aus dem Gesamtsystem ohnehin schlüssig ergeben würde, so bedeutet das, daß der Gesetzgeber diese Ansicht nicht teilt. – Im konkreten Fall der Kunstfreiheit hat dies folgende Konsequenzen: Wenn der Gesetzgeber die Kunstfreiheit nicht automatisch zur Meinungsfreiheit zählt, dann kann daraus geschlossen werden, daß er auch die anderen oben erwähnten Teilbereiche dieses Grundrechtes nicht automatisch dazu zählt. Im Zweifelsfalle ist dann jede andere potentielle Facette der Meinungsfreiheit, welche NICHT ebenfalls im Verfassungsrang steht, nicht geschützt. Aber damit nicht genug. Hat etwa die Republik in anderen (früheren) Bestimmungen Privilegien für die Förderung der freien Meinung vorgesehen (etwa Budgetmittel, ministerielle Spezialzuständigkeiten, Kulturabkommen mit dem Ausland oder internationalen Organisationen z.B. UNESCO) und damit selbstverständlich auch die Kunstförderung betrieben, so müßte diese Praxis konsequenterweise bei sonstiger Gesetzwidrigkeit eigentlich sofort enden. Staatsverträge werden automatisch durch Wegfall des Vertragsgegenstandes kaduk, d. h. für verfallen erklärt. Genaugenommen existiert Kunst und Kunstfreiheit nun nur mehr, wenn sie so genannt wird. Gemäß dieser Betrachtungsweise ist die Hinzufügung des Art17aStGG, wodurch die Freiheit der Kunst speziell garantiert wird, eher problematisch.

(8) Gerhard Ruiss, siehe Anmerkung 3.

(9) Ebd.

(10) Ebd.

(11) Ebd.

(12) Im Jahre 1838 formulierte Metternich die Grundprinzipien für eine Literaturpolitik folgendermaßen: "Ich unterscheide: Denken, Reden, Schreiben, Druckenlassen. Denken? Ja das ist frei. Der Mensch ist freigeboren. Reden? Da muß man wieder unterscheiden, ob man rede, um Gedanken auszutauschen oder um zu lehren. Im ersteren Falle muß unterschieden werden, ob man vor vielen rede, im letzten Falle muß der Staat aber immer genaue Kontrolle üben. Schreiben ist frei wie das Denken, es ist nur ein Festhalten der Gedanken. Aber ganz anders und eine ganz eigene Sache ist es mit dem Druckenlassen. Da muß der Staat die engen Schranken ziehen, die wir Zensur nennen." Metternich zu Anastasius Grün; hier zitiert nach Edda Ziegler: Literarische Zensur in Deutschland. 1815-1848. Materialien, Kommentare. München, Wien: Hanser Verlag 1983, S. 116.

(13) Gerd K. Schneider: Die Rezeption von Arthur Schnitzlers Reigen 1897–1994. Text, Aufführungen, Verfilmungen, Pressespiegel und andere zeitgenössische Kommentare. Riverside: Ariadne Press 1995.

(14) Ebd., S. 248.

(15) Ebd., S. 181.

(16) Otto Weininger: Geschlecht und Charakter. Wien u. Leipzig: Braumüller 1903, 1908.

(17) Schneider, S. 275 f.: "Unter der Überschrift 'Sex-Reigen' brachte "die Welt" vom 15. Juli 1969 [...] folgende Notiz: 'Schnitzlers deutscher Verlag S. Fischer, der – wie war das eigentlich möglich? – erst nachträglich von der Aufführung hörte, hat, getreu dem Schnitzler-Veto auf dem Totenbett, sein Veto für die Aufführung ausgesprochen. Dem Regisseur und den Schauspielern ist es zwar gelungen, von Schnitzlers Sohn Erlaubnis zu zehn weiteren Aufführungen zu erlangen, aber sie dürfen nicht mit dem Stück auf Tournee gehen. Der Verlag hat Arthur Schnitzler damit einen Liebesdienst erwiesen.'"

(18) Vgl.: BVerfGE 83, 130 - Josefine Mutzenbacher: http://www.uni-wuerzburg.de/dfr/bv083130.html auch: Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ): 28. Pornografie, Jugendschutz und Kunstfreiheit (Stand 1992): http://www.lsvd.de/buch/28.html , sowie: http://www.uni-kiel.de:8080/FS-Jura/gericht/bv083130.html .

(19) Karl Kraus in: Die Fackel (1929) , Nr. 811–819, S. 133–135, Nr. 820–826, S. 45, und Hayn-Gotendorf VIII, 477. (Siehe Paul Englisch: Geschichte der erotischen Literatur. Fotomechan. Nachdr. d. Ausg. 1927, Stuttgart: Püttmann 1963.)

(20) Robert Weichinger, "Schluß mit Genuß! Wer schrieb die 'Mutzenbacher'? Wer kriegt die Tantiemen? Felix Saltens Erben wohl nicht." In: Die Presse, 2. / 3. Februar 1991, S. VI.

(21) Rupp Doinet "Das kann nur Felix gewesen sein." In: Stern, Nr. 8, 15. Februar 1990, Diese Woche, S. 223.

(22) Volker Hage, "Pornographie kann Kunst sein: Josefine Mutzenbacher." In: Schriftsteller vor Gericht. Verfolgte Literatur in vier Jahrhunderten Zwanzig Essays, hrsg. von Jörg-Dieter Kogel, Frankfurt: Suhrkamp Verlag 1996.

(23) Ebd., S. 286.

(24) Ebd., S. 289. Zur Frage, ob Pornographie Kunst sein kann, vgl. weiter: Horst Albert Glasers Aufsatz in: Peter Brockmeier / Gerhard R. Kaiser (Hg.) : Zensur und Selbstzensur in der Literatur, Würzburg: Königshausen & Neumann 1996, S. 289–306.

(25) "Weininger's views were based upon the notion that the concepts and represent, primarily, psychological ideal types or variations of Platonic ideas, and are embodied only secondarily in actual human beings... The "masculine idea" is that of perfect rationality and creativity. The "feminine idea" is the antithesis of the masculine – that is, a purely wanton urge to sexual gratifiacation, an urge that is in principle unsatisfiable." Zitiert aus: Allan Janik and Stephen Toulmin: Wittgenstein's Vienna. New York, N.Y.: Simon and Schuster 1973, S. 72.

(26) Richard von Krafft-Ebing: Psychopathia sexualis: mit bes. Berücks. d. conträren Sexualempfindung. Stuttgart: Enke 1886.

(27) Peter Turrini: Tod und Teufel. Eine Kolportage. Frankfurt: Luchterhand-Literaturverlag 1990.

(28) Peter Turrini: Grillparzer im Pornoladen. Wien: Thomas Sessler Verlag 1993.

(29) Werner Schwab: Der reizende Reigen nach dem Reigen des reizenden Herrn Arthur Schnitzler Graz: Literaturverlag Droschl 1996.

(30) Jelinek, Elfriede: Die Klavierspielerin: Roman. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt 1983.

(31) Zu diesen Ausnahmen gehören z. B. die österreichischen Gegenwartsschriftsteller Alois Brandstetter und im Großen und Ganzen auch Felix Mitterer. Ebenfalls wäre Thomas Bernhard hier zu nennen. Er allerdings erregt Anstoß dadurch, daß er Kritik übt an der politischen Vergangenheit Österreichs.

(32) Vgl. z. B. Gerda Elisabeth Moser, "Zum Bild der Sexualität in der Gegenwartsliteratur." In: Eva Maria Rastner (Hg.) : ide. Informationen zur Deutschdidaktik. Zeitschrift für den Deutschunterricht in Wissenschaft und Schule, Thema: Sprache und Sexualität, Heft 2, 20. Jahrgang. Innsbruck, Wien: Studienverlag (1996), S. 131.

(33) Ebd., S. 131.

(34) Besonderen Dank für Informationen zu diesem Teil des Aufsatzes schulde ich Dr. Franz Altrichter, Leiter der Sozialwissenschaftlichen Studienbibliothek der Arbeiterkammer Wien.

(35) Christa Wolf schreibt über Selbstzensur: "Der Mechanismus der Selbstzensur, der dem der Zensur folgt, ist gefährlicher als dieser: Er verinnerlicht Forderungen, die das Entstehen von Literatur verhindern können, und verwickelt manchen Autor in ein unfruchtbares und aussichtsloses Gerangel mit einander ausschließenden Geboten: dass er realistisch schreiben soll zum Beispiel und zugleich auf Konflikte verzichten, dass er wahrheitsgetreu schreiben soll, aber sich selbst nicht glauben, was er sieht, weil es nicht typisch sei. [...] Ein Autor, der sich dieses Vorganges nicht schärfstens bewußt bleibt und sein eigener unerbittlichster Kontrolleur ist, wird nachgeben, ausweichen, anfangen zu wischen." Zu finden unter: http://www.mtholyoke.edu/courses/dvanhand/germ325/opposition/literatur/instanzen.html.

(36) Ernest Hauer vom ORF lieferte diesbezüglich bereitwillig Auskünfte: Am 11. Mai 2000 erhielt die Ö1-Redakteurin Cornelia Krebs gleich zwei Preise. Sie wurde erstens im EU-Parlament in Brüssel von der International Federation of Journalists ausgezeichnet, zweitens wurde ihr am selben Tag auch in Österreich der Journalistinnenpreis "Die Spitze Feder" überreicht. Sie bekam diese Preise für ihr Feature "Gesellenheim im Fadenkreuz." Der Preis der International Federation of Journalists stand unter dem Motto "Gegen Faschismus und Fremdenfeindlichkeit."

(37) Ernest Hauer berichtet bezüglich der zunächst hochnotpeinlichen Überprüfung des Journal-Panorama, daß das Ergebnis letzten Endes doch erfreulich gewesen sei: die Publizistik-Institute der Unis Wien und Salzburg lieferten insgesamt 350 Seiten Gutachten, besagend, daß das Journal-Panorama eine hervorragende und in der österreichischen Medienlandschaft einmalige Sendung sei, die (von einigen Kleinst-Kritikpunkten abgesehen, die aber durch die journalistische Freiheit gedeckt seien) allen Regeln des Rundfunkgesetzes, der Programmrichtlinien, dem Bemühen um Objektivität und Vorurteilsfreiheit usw. vollauf gerecht werde.

(38) Walter Axtmann: Neue Kronen Zeitung: Ein Produkt österreichischer Charakterlosigkeit? (In: Kirche Intern., Juliausgabe, 03.07.2001, http://www.ballhausplatz.at/johcgi/ball/TCgi.cgi?target=home&ID_News=884 .

(39) Unter http://www.literaturhaus.at/headlines/themen/gespenst.html kann man dazu lesen: "Heldenplatz." Die für den 4. November 1988 geplante Uraufführung von Thomas Bernhards Theaterstück "Heldenplatz" am Wiener Burgtheater führte bereits im Vorfeld zu erregten Spekulationen und Debatten. Der Stücktext sollte bis zur Premiere geheimgehalten werden. Der Verlag, in dem der Text erschien, autorisierte keine Vorabdrucke. Trotzdem brachte das "Profil" bereits am 19. September Textauszüge aus dem Drama. Am 7. Oktober erhebt die "Neue Kronen Zeitung" unter dem Titel "Österreich, 6,5 Millionen Debile!" für sich den Anspruch, erstmals Textauszüge aus dem "Heldenplatz" abzudrucken. Am gleichen Tag erscheint die "Wochenpresse" mit dem "Heldenplatz" als Coverstory. Auch dieses Magazin druckt Textauszüge ab. Noch nie war der österreichischen Presse das Werk eines Künstlers so viele Schlagzeilen wert: 9.10.: "Neue Kronen Zeitung": "Steuerzahler soll für Österreich-Besudelung auch noch bezahlen!"; 10.10.: "Neue Kronen Zeitung": "Kreisky zur Besudelung Österreichs im Burgtheater durch Peymann und Bernhard: Das darf man sich nicht gefallen lassen"; 11.10.: erstmals im "Kurier": "Waldheim: Bernhard-Stück 'Heldenplatz' eine Beleidigung des österreichischen Volkes"; 14. 10.: "Kurier": "Bernhard: Ich habe mein Stück ,Heldenplatz' noch verschärft!"; 17.10.: "Profil": "'Heldenplatz' Die Inszenierung"; 4.11.: "Neue Kronen Zeitung": 'Heldenplatz'-Premiere: Burgtheater heute unter Polizeischutz" und im Blattinneren: eine ganzseitige Anzeige in eigener Sache mit einer Fotomontage, die das Burgtheater in Flammen zeigt, mit folgendem Begleittext: "Heute, 19.00 Uhr: Heldenplatz-Premiere. Was wird gespielt? Was wird verspielt? Die Krone läßt sich nichts vorspielen. Und sagt, was sich hinter den Kulissen abspielt. Naturgemäß! [...] uns ist nichts zu heiß!" – Auch führende Politiker ereifern sich im Streit um den "Heldenplatz": Jörg Haider plädiert für ein Aufführungsverbot und für die Ausweisung von Burgtheater-Direktor Claus Peymann, Kurt Waldheim empfindet das Stück bzw. die ihm bekannten Textpassagen als "grobe Beleidigung des österreichischen Volkes," Alois Mock fordert ein Aufführungsverbot, Erhard Busek ruft zum Publikumsboykott auf. – Wenige Politiker wie Kunstministerin Hilde Hawlicek, Finanzminister Ferdinand Lacina und Kulturstadträtin Ursula Pasterk verteidigen die viel geschmähte Freiheit der Kunst. Rolf Hochhuth über die Premiere in der "Welt am Sonntag": "Die oft minutenlangen Trillerpfeifen-Exzesse und das Protestgejohle während der zu langen Erstaufführung – Beginn 19 Uhr, Ende 23.20 Uhr – belegten, daß Demonstranten durchaus die Möglichkeit gehabt hatten, sich aus vollem Halse 'auszusprechen.' Es ehrt die auch innerhalb des Theaters versammelten Polizisten, keinen der Schreier hinausbefördert zu haben. Vor dem Hauptportal dieses schönsten und letzten Baudenkmals, das die zum Untergang bestimmte Monarchie aus dem 19. Jahrhundert hinterließ, durften sogar Bernhard- und Peymann-Verächter, während die Premieren-Besucher vorfuhren, Mist abladen, ohne daß Polizisten, die zuguckten, sie daran hinderten. So war denn auf der Straße den angekündigten Tumulten jeder Elan genommen: Denn aus Demonstrationen, die sogar die Polizei erlaubt, kann nun einmal nichts werden. Sie benahmen sich also wesentlich intelligenter, diese Polizisten, als die sich selber so nennenden Spitzenpolitiker, die sich in fataler Übereinstimmung durch alle Parteien hinweg lächerlich gemacht haben, indem sie einem Stück, das sie überhaupt noch nicht gelesen haben konnten, den Rang absprachen, zur Jahrhundertfeier des Burgtheaters (14.10.88) uraufgeführt zu werden. Das Stück sollte aber auch gar nicht ans Zentenarium des Burgtheaterbaus am Ring erinnern, sondern an den 50. Jahrestag von Hitlers triumphalem Einzug, als er auf dem Heldenplatz ausrief: '[...] melde ich vor der Geschichte den Eintritt meiner Heimat in das Großdeutsche Reich!'"

(40) In: Wiener Zeitung. 13.6.1998, S. 4.

(41) Unter http://www.jf-archiv.de/archiv/33aa27.htm findet sich dazu eine interessante Stellungnahme von Andreas Mölzer, Gewalt: Hemmschwellen sinken – wer hat den Mut zur Zensur Brutalität – virtuell und real, Junge Freiheit Verlag GmbH & Co..

(42) Besonderen Dank für Informationen zu dem Folgenden gebühren wieder Franz Altrichter, s. Anm. 34.

(43) http://sowi.oeh.uni-linz.ac.at/soziologie/_soz/ref/hm1.htm: Herbert Marcuse, Die Ideologie der Industriegesellschaft der sechziger Jahre, Seminar aus Sozialphilosophie, Sommersemester 1998.

(44) So versicherte mir Herr Dr. Altrichter aus seiner jahrzehntelangen Erfahrung als Sexualberater und Sexualtherapeut in der sozialwissenschaftlichen Abteilung der Wiener Arbeiterkammer.

(45) http://www.literaturhaus.at/buch/fachbuch/rez/bernhardskandal/: Oliver Bentz: Thomas Bernhard – Dichtung als Skandal. Würzburg: Königshausen und Neumann, 2000. Auch: http://www.ausloeschung.de/ ; auch z. B. http://www.titel-magazin.de/lit_themen/bernhard.htm , darin von Mike Markart "Ein ganz persönliches Bernhard-Requiem."

(46) http://dose.servus.at/hillinger/1996/1196/arschgeigen.html.

(47) Unter: http://www.uni-jena.de/ms/seminare/Fernsehtheorie_ws00/271100/Klenke271100.html finden sich Diskussionen zum Seminar: Fernsehtheorie und Fernsehpraxis: Es werden die Wechselbeziehungen zwischen Fernsehpraktiken und Zensur, bzw. Selbstzensur aufgezeigt. Diskussionsbasis bildet Pierre Bourdieus Buch: Über das Fernsehen. Frankfurt: Suhrkamp 1998.

(48) Z. B.: Protokolle von Supreme-Court-Gerichtsverhandlungen der USA sind jedem über das Internet zugänglich.

TRANS INST       Inhalt Nr. 7


For quotation purposes - Zitierempfehlung:
Gerlinde Ulm Sanford: Andere Zeiten, andere Sitten. Was erregt Ärgernis? Zensur in Österreich heute und vor hundert Jahren.
In: TRANS. Internet-Zeitschrift für Kulturwissenschaften. Nr. 7/2002
WWW: http://www.inst.at/trans/7Nr/sanford7_2.htm

TRANS      Webmeister: Peter R. Horn      last change: 06.08.2002     INST